Überblick über das Verpackungsgesetz

Verpackungsgesetz

Überblick über das Verpackungsgesetz
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Verpackungsgesetz

Überblick über das Verpackungsgesetz

Was ist das Verpackungsgesetz?

Der Hersteller muss für die Verwertung seiner systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sorgen, in dem er einen Vertrag mit einem System schließt. Das ist nicht neu. Durch seine Zahlungsverpflichtung bekommt der Hersteller einen ersten Anreiz, Verpackungen zu vermeiden. Wer weniger Verpackungen in Verkehr bringt, muss weniger finanzielle Mittel aufbringen, um die erweiterte Produktverantwortung für seine Produkte zu übernehmen. Das hat in der Vergangenheit zumindest bei denjenigen gut funktioniert, die diese Verpflichtung umgesetzt haben, doch es gab einen hohen Anteil an Trittbrettfahrern – gerade in den Bereichen, in denen hohe Zuwächse im Verpackungsverbrauch zu verzeichnen waren.

Wer muss sich an einem dualen System beteiligen?

Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland erstmals „Verpackungen in Verkehr bringt“, dann müssen Sie sich an einem dualen System beteiligen. Die genaue Definition lautet "Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich dieses Gesetzes mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung“. Alle, die einem Dritten erstmalig Waren in Verkaufs- oder Umverpackungen, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, zur Verfügung stellen, werden als ‚Hersteller‘ angesehen und müssen sich beteiligen. Dies gilt auch für Importeure, Vertriebshändler und Online-Händler.

Auf welche Verpackungen trifft das Verpackungsgesetz zu?

Alle Verkaufs- und Umverpackungen oder anders ausgedrückt, alle Verpackungen, in denen sich Ware befindet, die in der Regel beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt, müssen an einem Dualen System beteiligt werden und unterliegen somit dem Verpackungsgesetz . Verkaufsverpackungen für kommerzielle und gewerbliche Kunden müssen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des §15 VerpackG zurückgenommen und recycelt werden.

Im Versand- und Online-Handel müssen auch andere Verpackungselemente, wie zusätzliche Füllmaterialien, miteinberechnet werden und im Falle von importierten Produkten ist der Importeur verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen.

Welche Verpackungen sind für das Verpackungsgesetz irrelevant?

Es gibt eine Reihe an Ausnahmen von der Teilnahme an einem dualen System durch den Hersteller; hierzu gehören:

Serviceverpackungen, wie sie im Einzelhandel, der Gastronomie und anderen Servicebereichen genutzt werden, um die Auslieferung der Ware an den Endverbraucher zu ermöglichen. Die Nutzer dieser Art von Verpackungen können Ihren Lieferanten auffordern, sich an einem dualen System zu beteiligen; hiermit gehen die Pflichten auf den Lieferanten über.

Branchenlösungen, bei denen bereits ein Rücknahme-System, das die Bestimmungen des Gesetzes erfüllt, besteht. Derartige Lösungen sind in der Regel kostengünstiger als die Teilnahme an einem dualen System; allerdings ist der Verwaltungsaufwand immens und die Zahl der bestehenden Lösungen ist gering.

Wie berechnet man die Verpackungsmasse, Materialmengen und Stückzahlen? 

Die einfachste Möglichkeit, die Verpackungsmasse zu berechnen, besteht darin, sämtliche Arten von Material einzeln abzuwiegen, also Glas, Pappe, Weißblech, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartons, Verbundwerkstoffe und natürliche Materialien.

Dann bezieht man die Absatzmengen pro Artikel und die Materialart mit ein. Auf Basis dieser Mengenangaben berechnet das Duale System dann die Gebühren oder zu zahlenden Entgelte. Die Preise variieren je nach System, Menge und Materialien.

Neben der Meldung der Mengen an ein duales System müssen diese gem. § 10 VerpackG auch unter Angabe der Registrierungsnummer der ZSVR gemeldet werden.

 

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